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Autarkes, mobiles Wohnen ist ein neues Konzept. Baurechtlich gibt es dafür noch keine genauen Regelungen - aber wir beschäftigen uns sehr genau mit diesem Thema. Gerne unterstützen wir Dich bei der Organisation der Aufstellung Deines Wohnwagons. Dafür bitten wir um eine Aufwandsentschädigung von 48 Euro pro Anfrage. Wenn Du dieses Service in Anspruch nehmen willst beantworte uns bitte ein paar Fragen (siehe unten)!

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Gitti und ihr Wohnwagon im „Bauland-Wohngebiet“

 

Seit geraumer Zeit überlegt Gitti zu ihrem Wohnhaus im Garten einen Wohnwagon zu stellen. Das geht so: 

 

Jedes Grundstück in Österreich besitzt eine sogenannte Flächenwidmung, welche die Nutzung festlegt. Diese erfragt Gitti im Gemeindeamt. Der Beamte teilt ihr mit, dass ihr Grundstück die Widmung „Bauland-Wohngebiet“ mit der Bebauungsklasse 1-2 und einer maximalen Bebauungsdichte von 30% hat.

 

Der Nutzungszweck „Bauland-Wohngebiet“ erlaubt es den Wohnwagon aufzustellen. 

 

Nun weiß Gitti, dass die Bebauungsklasse 1-2 mit der maximal erlaubten Höhe von Gebäuden zusammenhängt und in ihrem Fall eine maximale Gebäudehöhe von 8 m bedeutet - für den Wohnwagon also kein Problem. Die Bebauungsdichte von 30% beschreibt, im Verhältnis zur Grundstücksgröße, das maximal erlaubte Ausmaß von Gebäuden. Gittis Grundstück hat 1.000 m² , somit darf sie maximal rund 333 m² verbauen. Da sich auf Gittis Grundstück bereits ein Einfamilienhaus mit 200 m² sowie eine Gartenhütte mit 10 m² befinden, bleibt noch mehr als genügend Platz übrig.

 

Für die Aufstellung des Wohnwagons braucht es nun noch eine Bewilligung durch die Gemeinde. Hierfür muss Gitti Unterlagen wie Skizzen, eventuell Pläne für die sogenannte „Einreichung“, bei welcher die Gemeinde beurteilt, ob alles rechtens ist, zum örtlichen Gemeindeamt bringen. Mit der Gemeinde zu klären ist etwa der Aspekt der Autarkie, dieser ist im klassischen Baurecht noch nicht verankert und wird wahrscheinlich zu einer Diskussion mit der Gemeinde führen, bei der wir aber gerne die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen und Unterstützung bieten! 

 

Damit Du einen ersten Eindruck bekommst, wie die Aufstellung Deines Wohnwagons rechtlich funktionieren kann, hier ein paar Beispiele: 

Fragen Rechtsberatung
So kann es gehen (in Ö.)
Frau Trude und ihr Wohnwagon im „Grünland“

 

Frau Trude schätzt am Wohnwagon besonders die Tatsache, dass er komplett autark ist. Sie hat von Bekannten seit einiger Zeit ein Stück Grünland gepachtet. Nun beschließt sie den Wohnwagon dort aufzustellen und geht so vor:

 

Dank eines Gesprächs mit dem Bauamt ihrer Gemeinde, hat Frau Trude herausgefunden, dass ihr Grundstück die Flächenwidmung „Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ besitzt.

 

Der Nutzungszweck „Grünland Land- und Forstwirtschaft“ erlaubt es, unter gewissen Voraussetzungen, den Wohnwagon aufzustellen. Der nette Gemeindebeamte teilt Frau Trude mit, dass Grünland für Gebäude vorgesehen ist, welche die Pflege und Bewirtschaftung desselben sicherstellen. Frau Trude muss die Aufstellung des Wohnwagons also gut begründen können. Dies dient vor allem dem Schutz vor unkontrollierter Verbauung im Grünland und ist somit eine gute Sache, allerdings ist Frau Trude hier ein bisschen auf die Kooperation der Gemeinde angewiesen.  

 

Weil Frau Trude schon seit längerem mehrere Bienenvölker auf diesem Grundstück beheimatet und ihr Hobby ausbauen möchte, braucht sie mehr Platz.  Also mehr Raum für Geräte und sonstige Dinge, welche die Pflege ihrer Bienen sicherstellen.  Die Aufstellung des Wohnwagons ist für Ihr Vorhaben nun essentiell - dies versteht der Beamte dann auch und bewilligt ihr die Aufstellung. 

 

Herr Willi und der Wohnwagon im „Grünland-Kleingarten“

 

Herr Willi ist begeisterter Anhänger von reduziertem, flexiblem Wohnen und beschließt einen Wohnwagon in seinem Kleingarten aufzustellen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, macht er Folgendes: 

 

Herr Willi weiß, dass seine Gemeinde einen digitalen Flächenwidmungsplan besitzt, der für jedermann zugänglich ist. In diesem findet er die Widmung für seinen Kleingarten: „Grünland-Kleingärten“.

 

Der Nutzungszweck „Grünland-Kleingarten“ erlaubt es den Wohnwagon aufzustellen. 

 

Nun weiß Herr Willi auch, dass für Kleingärten strenge Regelungen für Gebäudegrößen bestehen. Auf Nachfrage bestätigt ihm die Beamtin des örtlichen Bauamtes, dass trotz Bestandsbebauung genügend Platz für den Wohnwagon bleibt. Weiters erfährt Herr Willi, dass erforderliche Abstandsflächen auf seinem Grundstück kein Problem darstellen. Eine Sache, die bei der Aufstellung beachtet werden muss, ist die maximale Gebäudehöhe, die Herr Willis Wohnwagon leider überschreitet. Nach einem Gespräch mit dem Wohnwagon Rechtsexperten, weiß Herr Willi, dass auch dieses Problem gelöst werden kann.

 

Für die Aufstellung des Wohnwagons braucht es nun noch eine Bewilligung durch die Gemeinde. Hierfür muss Herr Willi Unterlagen wie Skizzen, eventuell Pläne für die sogenannte „Einreichung“, bei welcher der Beamte beurteilt, ob alles rechtens ist, auf das örtliche Gemeindeamt bringen.

Beratung: „Wir unterstützen Dich bei Deinem Projekt WOHNWAGON!“

 

Wir bewerten Möglichkeiten und erstellen Fallstudien und Durchführungsstrategien für Dich und Deinen Wohnwagon. 

 

Wenn Du noch kein Grundstück, aber den Willen zu einer neuen flexiblen Wohnform hast - sieh Dich doch einmal auf unserer Wohnwagon-Stellplatzbörse um. 

 

Bitte fülle den nachstehenden Fragebogen aus - wir melden uns dann mit Tipps und Tricks zu deinem Wohnwagon. 

 

Kosten: 48 Euro (inkl. MWSt.) 

 

Wir haben da ein paar Fragen:

 

 

Niko und der Wohnwagon im „befristeten Bauland“

 

Niko sieht im Wohnwagon eine echte Alternative zu üblichen Wohnformen. Er hat ein Grundstück, wo eine Aufstellung möglich wäre, was gesetzlich jedoch nicht zugelassen ist. Niko beschließt dem örtlichen Bürgermeister einen Besuch abzustatten, bei welchem er ihm sein Problem schildert.

 

Dieser sieht das Projekt und versteht Nikos Problem sofort. Ein autarkes und mobiles Wohnprojekt, welches auf zukunftsweisende Art und Weise, im Einklang mit der Natur agieren will, muss eine Chance bekommen, denkt sich der Bürgermeister. Da dieser kreativ ist und immer schon darauf bedacht war, seinen Ort zu einer Vorreitergemeinde in Sachen zukunftsweisender Wohnformen zu machen, findet er für Niko eine Lösung. 

 

Auf Befristung bekommt Niko eine Baulandwidmung, die eine definierte Nutzung festlegt. Der Bürgermeister informiert, dass dies im Zuge der sogenannten „Vertragsraumordnung“ möglich sei. Diese lässt nun den autarken Wohnwagon, zu Absicherungszwecken aber keine anderen Verwendungsmöglichkeiten, zu.

Somit sind beide zufrieden.

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Um rechtliche Beratung kümmert sich Christoph!
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Wo darf ich meine mobile Wohneinheit aufstellen? Was ist rechtlich zu beachten?

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